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Brüssel, avenue
Franklin D. Roosevelt: eine raumgreifende Allee an der
Peripherie der europäischen Hauptstadt, einen Teil der
Verbindungslinie zwischen einem der chicsten Brüsseler
Einkaufsviertel und den südlich der Stadt gelegenen
Nobelvororten bildend. Hier, abseits des Zentrums,
abseits auch des europäischen Viertels und seiner immigrés
de luxe, befindet sich eine Reihe von Botschaften
und Botschafterresidenzen, klassische Orte der
internationalen Diplomatie und Repräsentation. In einer
der aneinander gereihten Villen war bis 1991 die
Botschaft von Somalia untergebracht, die heute, aufgrund
des somalischen Bürgerkrieges und mangels einer
international anerkannten Regierung, ihre Funktion verloren
hat. Was auch immer in "Somalia"
geschehen mag, was auch immer die Anliegen von
"Somalis" irgendwo auf der Welt sein mögen
– es ist im Rahmen eines auf die Idee und Praxis
nationaler Vertretungen gegründeten internationalen
Repräsentationsmodells bis auf weiteres nicht mehr repräsentierbar.
Die ausbleichenden Fotografien somalischer Politiker,
die an den Wänden im Inneren der verlassenen Botschaft
hängen, die Karten, auf denen die verlorene Integrität
eines Territoriums verzeichnet ist, bilden die stummen
Zeugen dieser Unmöglichkeit.
Es ist kein Zufall,
dass ausgerechnet ein unter solchen Umständen verwaistes
Botschaftsgebäude zu einem der zentralen Orte der politischen
und sozialen Kämpfe von in Belgien lebenden Sans-Papiers
werden konnte: der Universal Embassy. Nicht so sehr
deshalb übrigens, weil es im Jänner 2001, als eine Gruppe
von Sans-Papiers das Gebäude besetzte, primär und in
einem allgemeinen Sinn um eine offensive Aneignung und
Recodierung von bestimmten "Symbolen der Macht"
gegangen wäre. Entscheidender war zunächst der nüchterne
Umstand, dass eine verlassene Botschaft aufgrund ihres
im doppelten Sinn – sowohl auf Belgien als auch auf
Somalia bezogen – exterritorialen Rechtsstatus einen
geeigneten Ort der Zuflucht darstellte. Der Geste der Besetzung wächst vor diesem Hintergrund
ein präziser Sinn zu: Sie bezieht sich auf die reale
Aneignung einer gewissen rechtlichen Schutzzone, die
sich dem System der diplomatischen Repräsentation verdankt
und selbst nach dessen punktuellem Zusammenbruch fortbesteht;
sie nimmt jenes Stück Boden unter den Füßen in Anspruch,
das an der prekären Grenze zwischen der Repräsentation
und ihrer Unmöglichkeit übrig bleibt. Was auf diese
Weise entstehen kann, ist in der Tat, wie Tristan Wibault
in einem Text über die Universal Embassy geschrieben
hat, zuallererst ein "mikropolitisches Habitat": die fortwährend prekäre
Möglichkeit eines Aufenthalts diesseits jeglichen Territoriums.
Wie prekär diese
Möglichkeit ist, lässt sich an der unmittelbaren Vorgeschichte
der Universal Embassy ebenso ablesen wie an ihrem ersten
zentralen Tätigkeitsbereich: Seit 1998 hatte eine Gruppe
von Sans-Papiers die im Zentrum Brüssels gelegene Béguinage-Kirche
besetzt gehalten. Als die Besetzung im Jahr 2000 nach
einem unaufgeklärten Brandvorfall in der Kirche abrupt
zu Ende ging, boten die belgischen Behörden die verstreute
Unterbringung der Sans-Papiers in verschiedenen belgischen
Städten an. Das verstärkte Netzwerk aus Sans-Papiers
und UnterstützerInnen, das sich im Zuge der permanenten
Auseinandersetzungen mit den Autoritäten formiert hatte,
hatte jedoch im leer stehenden somalischen Botschaftsgebäude
bald einen neuen Ort ausgemacht. Von den notwendigen
Renovierungsarbeiten einmal abgesehen, konzentrierte
sich die Arbeit, die dort aufgenommen wurde, vor dem
Hintergrund der 1999 von der liberal-rot-grünen belgischen
Regierung ausgerufenen Regularisierungskampagne zunächst
in hohem Maße auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch
sowie die Bereitstellung rechtlicher Unterstützung im
Regularisierungsverfahren. Die eigentliche Gründung
der Universal Embassy erfolgte erst ein knappes Jahr
nach der Besetzung, als im Vorfeld des EU-Gipfels von
Laeken (in Brüssel) im Dezember 2001 die Déclaration de l’Ambassade Universelle
proklamiert wurde.
Gerade der Prozess
der außerordentlichen Regularisierung, der in Belgien
nicht zuletzt unter dem Eindruck der starken öffentlichen
Proteste in Gang gesetzt wurde, die 1998 dem im Zuge
einer Abschiebung verursachten Tod der 20-jährigen Semira
Adamu gefolgt waren, zeigt sehr deutlich die Unzulänglichkeiten,
die selbst sich "liberal" gebende Migrationspolitiken
kennzeichnen: Den ca. 30.000 bewilligten Regularisierungsanträgen
standen eine Fülle von unbearbeitet gebliebenen, abgelehnten
oder aufgrund der vorgegebenen Kriterien erst gar nicht
gestellten Anträgen gegenüber; wer nach Abschluss der
Kampagne noch immer ohne geregelten Aufenthaltsstatus
war, hatte, wie die Deklaration
der Universal Embassy festhält, "nur Abschiebung
und Repression zu erwarten". Die Kehrseite der
erfolgten Regularisierungen wird von einer intensivierten
Abschiebungspraxis sowie den sechs im Laufe der 1990er
Jahre errichteten und nach wie vor hochaktiven centres
fermés (geschlossenen Abschiebelagern) gebildet.
Vor allem aber: Jede Regularisierungskampagne führt
im äußersten Fall, wie es in der Deklaration
heißt, zu einer "zeitweiligen Bereinigung der manifesten
Klandestinität"; sie ändert nichts an dem grundlegenden
Sachverhalt der permanenten gesellschaftlichen, ökonomischen,
politischen Produktion
von Klandestinität, mit der wir heute konfrontiert sind.
Die Analyse der Universal
Embassy ist an diesem Punkt unzweideutig. Die neue soziale
Figur des/der Sans-Papiers entsteht vor allem an den
verstreuten Schnittpunkten zwischen dem ökonomischen
Regime der neoliberalen Globalisierung und dem juridisch-politischen
Regime des Nationalstaats, dort, wo die neuen Verwerfungen
und Inklusionen des einen die Inklusions-/Exklusionsmechanismen
des anderen kreuzen. Während gegenwärtige Migrationsbewegungen
in hohem Maße von den Effekten der globalisierungsbedingten
Zerstörung traditioneller Ökonomien sowie der von den
internationalen Institutionen oktroyierten Austeritätspolitiken
in den Herkunftsländern motiviert sind, erleben wir
in den klassischen Industriestaaten die massenhafte
rechtliche Prekarisierung und soziale Deklassierung
von MigrantInnen sowie das Entstehen neuer Formen von
Ausbeutung insbesondere in den Zulieferindustrien, im
Landwirtschaftssektor sowie in den Niedriglohnbereichen
im Dienstleistungssektor. "Der/die Klandestine
ist, als invertierte Figur, ein/e delokalisierte/r ArbeiterIn
der Dritten Welt in unserer Nachbarschaft", heißt
es dazu in der Deklaration.
Die offizielle Politik scheint auf die Kluft, die zwischen
verschärften ökonomischen Existenzbedingungen und unterschiedlichen
Graden der Deprivation von an die Staatsbürgerschaft
gebundenen sozialen Rechten zunehmend entsteht, nur
zwei Reaktionen zu kennen – polizeiliche Repression
sowie ökonomischen Interessen dienende Modelle der selektiven
Grenzöffnung und der internationalen Zeitarbeit: "Die
Arbeit setzt eine Norm der Inklusion außerhalb des Rechts
durch."
Es handelt sich um
eine Norm der Prekarität, die sich von der Arbeitssituation
in die Arbeitslosigkeit, von der Vorenthaltung sozialer
Rechte in die Bestreitung des schieren Aufenthaltsrechts
hinein fortsetzt und in der Existenz von Sans-Papiers
ihre schärfste Zuspitzung findet. Die Sans-Papiers-Existenz
ist dementsprechend zunächst durch eine Mannigfaltigkeit
von Überlebenstechniken charakterisiert, die sich in
einer Zersplitterung von bedrängten Lebenssituationen
ausbildet. Es ist daher nicht allein der Ausschluss
von politischen Rechten, der der politischen Artikulation
der in der Sans-Papiers-Existenz liegenden sozialen
Evidenz entgegensteht, sondern vor allem auch die soziale
Atomisierung, der diese Existenz unterliegt.
Eben hierin ist der
Grund dafür zu sehen, dass sich die Aktivitäten der
Universal Embassy in individueller Unterstützungstätigkeit
(nach dem Modell der Sozialarbeit) ebenso wenig erschöpfen
wie in der Durchführung direkter Aktionen des Protests
oder der Formulierung programmatischer Forderungen (nach
den Modellen des Aktivismus bzw. politischer Interessenvertretungen).
Den Angelpunkt der verschiedenen Aktivitäten bildet
vielmehr der Versuch, der Ausgangslage der sozialen
Atomisierung entgegenzuwirken, indem ein Erfahrungs-
und Artikulationszusammenhang dort allererst hergestellt
wird, wo ein solcher Zusammenhang aufgrund der verstreuten
Effekte der Deklassierung nicht vorausgesetzt werden
kann. Von daher lässt sich die entscheidende Bedeutung
verstehen, die dem Austausch, der Produktion von Texten
(oder auch theatralen Formen) sowie den so genannten
témoignages
– Praktiken der "Bezeugung", die konkrete
Erfahrungen von Sans-Papiers mit strukturell orientierten
Analysen vermitteln – zukommt. Der Artikulationszusammenhang,
um den es hier geht, beschränkt sich übrigens keineswegs
auf das unmittelbare Umfeld der Embassy, sondern unterstützt
nicht zuletzt die Mobilisierungs- und Interventionskapazitäten
in andernorts stattfindenden Konfliktsituationen – wie
z. B. anlässlich mehrerer Hungerstreiks in besetzten
Brüsseler Kirchen oder Universitätsgebäuden, mit denen
afghanische und iranische Flüchtlingsgruppen 2003 auf
den Erhalt von Ausweisungsbescheiden reagierten.
Was der gesellschaftlichen
Produktion von Klandestinität entgegengesetzt wird,
ist also letztlich die gesellschaftliche Produktion
eines Lebenszusammenhangs, durch den die soziale Evidenz
der Sans-Papiers-Existenz in politische Artikulation
übersetzbar wird. Daraus erklärt sich auch die klare
Absage, die die Universal Embassy der abstrakten Idee
eines "WeltbürgerInnenrechts" erteilt: "Ein
hypothetischer WeltbürgerInnenstatus ist eine nutzlose
Abstraktion. Die planetarische Zugehörigkeit ist kein
Statut, sie ist eine faktische Realität." Die Herausforderung,
die sich in der Universal Embassy artikuliert, liegt
vielmehr – um noch einmal Tristan Wibault zu zitieren
– in dem "Ruf nach einem neuen Verhältnis des Rechtssubjekts
zum produktiven Subjekt",
das heißt zu einem sozialen Subjekt im Werden, wie es
in den gegenwärtigen Prozessen gesellschaftlicher Neuzusammensetzung
in Erscheinung tritt. Dass dieses Subjekt im Rahmen
nationalstaatlicher Rechtsordnungen nicht repräsentierbar
ist, heißt noch nicht, dass es in einer "Weltrechtsordnung"
repräsentierbar wäre, von der wir kaum eine andere Idee
besitzen als die einer übergeordneten, aber eben deswegen
ausgedünnten und wenig verpflichtenden Version nationaler
Rechtssysteme.
Die "Universalität"
der Universal Embassy gehört demgegenüber nicht einer
Ordnung des Seins und der Repräsentation, sondern einer
Ordnung des Werdens an; sie orientiert sich nicht an
der abstrakten Vorstellung des allumspannenden Globalen,
sondern am Lokalen als dem "bewohnten Raum",
der sich durch soziale Praxen ständig neu konstituiert
und an dessen Evidenzen sich das Recht zu überprüfen
hat, will es nicht in Unrecht umschlagen. Dieser Begriff
des Lokalen, der in der Deklaration
zentral ist, schließt die Möglichkeit zu bleiben ebenso
ein wie die Möglichkeit sich zu bewegen – in Europa
wie an all den Orten, an denen die Perspektiven einer
lokalen Existenz tagtäglich zerstört werden. Der prekäre
Aufenthalt, den die Universal Embassy ermöglicht, ist
einstweilen irgendwo zwischen einem Ort der Zuflucht
und jener doppelten Möglichkeit angesiedelt, deren Befreiung
von den Diktaten des Territoriums aussteht.
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