|
"... la mondialisation du
monde (so nenne ich auf Französisch the
worldisation, the worldwidisation of the world) ..."
Jacques Derrida
"Eine Welt ist präzise das,
wo es Platz für alle Welt gibt: aber wirklichen Platz,
Platz, der wirklich einen Ort,
da zu sein (in
dieser Welt), sein lässt. Andernfalls ist es nicht
'Welt': Es ist 'Globus' oder 'Glomus', es ist 'Ort der
Verbannung' und 'Jammertal'".
Jean-Luc Nancy
"Der Sans-Papiers ist ein Paria, er ist nirgendwo zu Hause. Er zeigt
sehr klar, wie unzureichend unsere Konzeption von Bürgerschaft
ist, in der die Wege der Inklusion jene der Exklusion
kreuzen. Jene, die diesen Übergang beschreiten, begründen
eine gemeinsame Welt."
Aus der Deklaration der
Universal Embassy
1.
"Un autre monde est possible" ("Eine
andere Welt ist möglich") - so lautete im Mai 1998
der Titel eines Editorials von Ignaçio Ramonet,
dem Chefredakteur der politischen Monatszeitschrift Le monde diplomtique. Der Satz ist seither zum oft gebrauchten
Kampf- und Mobilisierungsruf geworden, vor allem in den
Deklarationen des globalisierungskritischen Netzwerks
ATTAC (das sich im Mai 1998, angeregt durch einen früheren
Artikel Ramonets, gerade in seiner Formierungsphase
befand) sowie des 2001 ins Leben gerufenen World Social
Forum im brasilianischen Porto Alegre.
Der
folgende Text versucht im Grunde nichts anderes, als
diesen Satz beim Wort zu nehmen und auf seinen möglichen
Sinn hin zu entziffern. Dabei geht es weniger um die
Diskussion konkreter Maßnahmenkataloge (Einführung der
Tobin Tax, Entschuldung der meistverschuldeten Länder
etc.), die zur Gestaltung "einer anderen Welt"
vorgeschlagen werden, als um die Frage, wie sich die
Rede von einer Welt,
einer möglichen anderen Welt zur Kritik an dem, was Globalisierung genannt wird, verhält. Dieser Frage liegt zugleich
die Annahme zu Grunde, dass der Satz "Eine andere
Welt ist möglich" für die globalisierungskritische
Bewegung insgesamt von hoher Signifikanz ist - und zwar
schon deshalb, weil sowohl Themen wie auch Organisationsformen
dieser Bewegung doch offensichtlich eine Dimension von
Welt, oder besser: eine Dimension der Weltweitheit
in Anspruch nehmen, die sich nicht ohne weiteres mit
der Dimension des Globalen,
der so genannten globalisierten
Welt oder der Welt
in der Globalisierung deckt.
Bleibt
zu fragen, auf welchen Begriff, welchen Sinn, welche
Symbolisierung von Welt sich diese Bewegung bezieht.
2.
Im Französischen gibt es zwei Wörter für den Begriff
der "Globalisierung": globalisation
(von lat. globus = Kugel)
und mondialisation
(von lat. mundus = Welt).
Beide werden üblicherweise synonym verwendet (wobei mondialisation
bei weitem gebräuchlicher ist). Es wäre allerdings möglich,
dass die Differenz zwischen den beiden Wörtern, dem
Sprachgebrauch zum Trotz, auf eine begriffliche
Differenz hinweist oder jedenfalls als solche
fruchtbar gemacht werden kann. Diese begriffliche
Differenz ist freilich - von wenigen Ausnahmen abgesehen
- noch kaum bedacht worden. Sie verweist jedoch
ihrerseits, so meine These, auf eine komplexe
Geschichte, in der die Ideen und Realitäten der
"Welt" und des "Globalen" zwar aufs
Engste verflochten, aber doch niemals identisch waren.
Es ist dies vor allem die noch immer gegenwärtige
Geschichte der Moderne, einer Moderne, die als
Problemtitel verstanden werden muss. Einige Elemente
dieser Geschichte sollen hier skizziert werden.
Ein
Einwand liegt auf der Hand: Sich auf eine Reflexion
des Weltbegriffs einzulassen, bedeutet das nicht, sich
einem allzu großen, allzu allgemeinen Begriff, einer
müden Abstraktion von den konkreten politischen Problemen
und Kämpfen anzuvertrauen? Ich möchte dem direkt nur
so viel entgegnen: Die klassischen philosophischen Bestimmungen
(als "Inbegriff aller Erscheinungen" etc.),
die ein solches Misstrauen nähren mögen, geben den Begriff
der Welt nicht nur als eine Art letztinstanzliche Allgemeinheit
zu verstehen, sie beziehen ihn zumeist auch auf eine
Ordnung der Objekte. Sie verdecken damit zugleich eine
"andere" Geschichte des modernen Weltgedankens,
die sich auf Fragen der Intersubjektivität und der Sozietät
bezieht, die also auch
und zentral,
wenngleich selten thematisiert, eine politische
Geschichte ist und als solche reflektiert zu werden
verdient. Das meist oberflächliche Dahinreden von "Weltgesellschaft"
und "Weltöffentlichkeit", von "Weltfrieden"
und "Weltordnung" legt von dieser Geschichte
ein ebenso beredtes Zeugnis ab, wie die offensichtliche
Krise von Begriffen wie "WeltbürgerInnentum"
oder schlicht "Weltoffenheit" als Hinweis
darauf verstanden werden kann, dass den in ihr formulierten
politischen Perspektiven, vielleicht auch aufgrund der
genannten Verdeckung, wenig Zukunft eingeräumt wird.
Es
wäre immerhin möglich, dass das Problem einer "schlechten
Allgemeinheit" weniger die Idee der Welt als vielmehr
die uns heute so selbstverständlich gewordene Idee des
"Globalen" betrifft - und vielleicht sogar
bestimmte Ideen und Praktiken von "Globalisierungskritik".
Eine (auch und gerade dem Selbstverständnis nach) weltweit
agierende Protest- und Initiativbewegung, die sich gegen
die gegenwärtige Globalisierung wendet, wird jedenfalls
kaum daran vorbeikommen, sich über die ausdrückliche
Dimension
ihres Engagements zu verständigen. Eine der Pointen
des Satzes "Un autre monde est possible",
so banal das scheinen mag und so sehr die Formulierung
das verschleiert, ist nämlich, dass er sich im modernen
Verständnis nicht mehr - wie im christlichen Weltbegriff
- auf irgendeinen Ausweg aus dieser
Welt in eine andere Welt beziehen lässt, weder im religiösen noch im "weltlichen"
Sinn - und auch nicht im Sinne der gedanklichen Konstruktion
einer "alternativen Weltordnung". Der moderne
Weltbegriff bezeichnet, jedenfalls als politischer Begriff
verstanden, eine radikale
Immanenz: Es gibt kein "Entkommen" aus
dieser Welt, es gibt nur - Marx hat in seiner berühmten
11. Feuerbachthese
die revolutionäre Konsequenz daraus gezogen - die Möglichkeit und Notwendigkeit ihrer Veränderung.
3.
Einstweilen scheint noch nicht einmal ausreichende Klarheit
über die viel beschworene Globalisierung zu bestehen,
darüber, wie sich der Protest nun eigentlich zu ihr
verhält. Gewiss, der Protest richtet sich gegen eine
neoliberale Globalisierungspolitik - aber sind nicht
auch die "weltumspannenden" Informations-
und Kommunikationsnetze, in denen er sich organisiert,
Teil der Globalisierung? Also: Sind die DemonstrantInnen
nun eigentlich gegen
die Globalisierung oder doch für
sie? Wenn sie für die Globalisierung sind - für eine Globalisierung jedenfalls,
die bestimmten sozialen Forderungen genügen würde -,
welche Globalisierung ist es dann, für die sie einstehen? Welche
Globalisierung ist es andererseits, gegen
die sich die DemonstrantInnen und AktivistInnen wenden?
Würde es etwa genügen, bestimmte soziale, politische,
ökologische (Mindest-) Standards durchzusetzen, die
die "negativen Effekte" einer an sich wünschenswerten
Globalisierung eindämmen; oder liegt dem, was Globalisierung
genannt wird, ein Prinzip zu Grunde, das solche Effekte
regelhaft erzeugt - und zwar auch, indem es bestehende
Standards unaufhörlich umgeht, ihre Lücken aufsucht,
ihre Zwecke verschiebt? Schließlich: Ist das, was der
Name "Globalisierung" bezeichnet, überhaupt
etwas, für
oder gegen
das sich Position beziehen lässt, oder bezeichnet dieser Name eher eine Art
historische Gesetzmäßigkeit, der wir unterliegen, sozusagen
die unausweichliche historische Wahrheit der Welt, in
der wir situiert
sind?
Die
Unsicherheit angesichts dieser Fragen ist eine gemeinsame:
Sie betrifft nicht nur die AkteurInnen des Protests
selbst, sondern auch jene RepräsentantInnen aus Politik
und Wirtschaft, die auf ihren Gipfeln die Globalisierung
vorantreiben, sowie die Öffentlichkeiten, die diese
Konfrontation verfolgen. Sie drückt sich nicht zuletzt
in einer Reihe von begrifflichen Abschwächungen aus,
die die Selbst- und Fremdbezeichnungen des Protests
durchlaufen haben: Wurde vor zwei, drei Jahren noch
zumeist von einer "Antiglobalisierungsbewegung"
und "GlobalisierungsgegnerInnen" gesprochen,
so wandelten sich Letztere nach und nach in "GlobalisierungskritikerInnen";
folgerichtig erklang schließlich der Ruf nach einer
"anderen Globalisierung", und Initiativen
wie etwa ATTAC werden in der französischsprachigen Presse
längst mit dem Etikett "alter-mondialistes"
("Alternativglobalisten") versehen.
Schwerer
wiegt, dass in dieser Unsicherheit die Globalisierung
leicht zur Chimäre wird, die eine entsprechend trügerische
Einigkeit in der Heterogenität des Protests stiftet.
Entwicklungen wie die Separierung unterschiedlicher
Demonstrationszüge (je nach politischem Anliegen) und
vor allem das Scheitern gemeinsamer Diskussionsplattformen
zeigen, dass "Heterogenität" auch ein Euphemismus
für lang gehegte Ressentiments und unüberbrückbare politische
Differenzen sein kann, mehr noch: für die Wiederholung
vorherrschender Ausschlüsse
bestimmter politischer Standpunkte und Interessen (die
vermeintlich für dasselbe Anliegen auftreten). Dies
ist etwa regelmäßig dann der Fall, wenn vor allem von
gewerkschaftlicher Seite die Rettung vor den negativen
sozialen Effekten der Globalisierung in den Schutz-
und Kontrollfunktionen des historischen Nationalstaatsmodells
gesucht wird, ohne dessen konstitutiven politisch-juridischen
Ausschluss von MigrantInnen wahrzunehmen, und ohne die
Konsequenzen daraus zu ziehen, dass jene Formen der
Ausbeutung von Arbeitskraft (sei es in Ländern der so
genannten Dritten Welt, sei es in europäischen Ländern),
die die gegenwärtigen Migrationsbewegungen mit hervorrufen,
noch unter den Bedingungen der Globalisierung oft genug
einer Politik der "nationalen Interessen"
korrespondieren.
4.
Der französische Philosoph Etienne Tassin hat in einem
"Globalisation ou mondialisation?" überschriebenen
Artikel
die klassische Herkunftsfigur des Ökonomischen, den
Hausstand (gr. oîkos),
der Dimension einer Welt krass gegenübergestellt:
"[…]
die Welt ist nicht eine Welt noch auch eine gemeinsame
Welt allein schon aufgrund einer gemeinsamen Verwaltung
des Systems der Bedürfnisse (Produktionen, Austausch,
Konsumtionen), und noch weniger allein schon aufgrund
eines identischen Konsumverhaltens. Ein öffentlicher
Raum ist darin politisch, dass er nicht ökonomisch ist.
Die Politik beginnt mit der Errichtung eines Verhältnisses
zu dem, der außerhalb des Hausstands ist, zu dem
Fremden, der in keine Verrechnung eintritt. Nur mit ihm
nämlich beginnt sich eine Welt zu entfalten - anstelle
eines Hauses, sei es auch ein gemeinsames Haus."
Die
neoliberale Privatisierungsdynamik betreibe hingegen
"die systematische Eliminierung öffentlicher Ämter
[…], die andere Aktivitäten als die
Produktion/Konsumtion garantieren", und damit
"das Verschwinden der gemeinsamen Welt".
(Hinzuzufügen wäre, dass diese Eliminierung öffentlicher
Ämter, die der "Einrichtung eines menschlichen
Bandes" dienen, zugleich von einem Ausbau der
Sicherheitsapparate begleitet wird, samt deren eigener
Interpretation von "Öffentlichkeit".)
Eine
historische Verortung des spezifisch "Globalen"
weist jedoch nicht auf den griechischen oîkos,
sondern vor allem in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts
und somit in die Formierungsphase der politischen Moderne:
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausgestaltung von
Presseöffentlichkeiten, vor dem Hintergrund einer politischen
Theorie, die spätestens mit Kant explizit eine Weltperspektive
entwickelt, aber auch vor dem Hintergrund der Erkundungen
Cooks und Bougainvilles an der Ostküste Australiens
und in Ozeanien, mit denen um 1770 der Globus endgültig
auserforscht war, nehmen zu dieser Zeit sowohl der Begriff
der Welt wie auch der Begriff des Globalen ihre konkrete
moderne Gestalt an. Und dies durchaus so, dass sich
beide Begriffe kategorial vermischen: So kann etwa Kant
das "Weltbürgerrecht" der "allgemeinen
Hospitabilität" mit dem Recht "des gemeinschaftlichen
Besitzes der Oberfläche der Erde" begründen, "auf
der, als Kugelfläche, sie [die Menschen] sich nicht
ins Unendliche zerstreuen können, sondern endlich sich
doch neben einander dulden müssen". Hegel wird in ähnlicher
Argumentation noch in den 1820er-Jahren schreiben können,
dass Nordamerika für seine Philosophie der Weltgeschichte
deswegen ohne Relevanz ist, weil es "den Ausweg
der Kolonisation in hohem Grade offen" habe und
daher (noch) kein "Bedürfnis eines festen Zusammenhaltens"
und somit auch kein "wirklicher Staat" vorhanden
sei.
In
beiden Fällen ist es die Endlichkeit
der Erdoberfläche (als möglichen Territoriums), die
- indem sie eine in sich zurückgedrängte staats- oder
weltbürgerliche Gesellschaft erzwingt - die rechtliche
oder geschichtliche Dimension
einer Welt eröffnet und zugleich bedingt; der Globus stellt letztlich
den Inbegriff einer Endlichkeit dar, innerhalb deren
sich das Problem der (gemeinsamen) Welt überhaupt erst
mit letzter Schärfe stellt. Umgekehrt wäre die Wirklichkeit
des Globalen, in Hegelschen Begriffen gesprochen, in
einer gemeinsamen Welt "aufzuheben".
5.
Jean-Luc Nancy hat in seinem Buch "La création du
monde ou la mondialisation" auf die dem Begriff des
"Globalen" anhaftenden Konnotationen der
"Anhäufung" hingewiesen, die in den modernen
Sprachen weitgehend zurückgedrängt sind, jedoch in dem
begrifflichen Double von "Globus" (= Kugel,
Klumpen, Haufen), nämlich "Glomus" (= Knäuel,
Knoten, Anschwellung, Geschwulst), sowie vor allem in
dem Wort "Agglomeration" (= Zusammenballung)
weiterleben. Tatsächlich fällt es angesichts dieser
Bedeutungen schwer, nicht an die
Globalisierungsproblematik zu denken:
Schon
das neuzeitliche Projekt der globalen Kolonisation war,
als politisches
Projekt verstanden, nicht nur und nicht vorrangig ein
"Ausweg" (Hegel) für jene, die einander nicht
"dulden" (Kant) wollten, sondern vor allem
Herrschafts- und Eroberungsprojekt, dessen tragende
Motivation die Anhäufung von Reichtümern und dessen
Wirklichkeit die Ausbeutung natürlicher Ressourcen und
menschlicher Arbeitskraft bildete. Die historisch-konkrete
Erfahrung von Globalität wird daher nicht allein auf
die Endlichkeit der Erdoberfläche bezogen werden können,
sondern zugleich als Ausdruck und Sinnform eines Machtprojekts
aufgefasst werden müssen, das sich trotz und in der Erfahrung
der Endlichkeit
des Globus fortsetzt. Es setzt sich in dem Maße fort,
wie diese Erfahrung der Endlichkeit ihm äußerlich bleibt,
weil es selbst, einer Logik der Anhäufung, der "Kapitalisierung"
entsprechend, wesenhaft ohne Ende und in diesem Sinne unendlich
ist. Zweifellos handelt es sich dabei jedoch, noch einmal
mit Hegel gesprochen, um eine schlechte
oder negative
Unendlichkeit, das heißt: um die ins Endlose fortgesetzte
Negation des Endlichen, "welches aber ebenso wieder
entsteht",
das heißt: um die unaufhörliche Verstrickung in einen
Widerspruch.
So
verstanden, stellt die Globalität ein für die politische
Moderne zentrales Problem dar; ein Problem allerdings,
an dem sie mehr laboriert,
als dass sie es zu lösen verstünde. Das heutige Wort
"Globalisierung" gibt diesem Problem vielleicht
den treffendsten Ausdruck: Die Gebärde des Versprechens
("wir alle werden davon profitieren"), mit
der es auftritt, ist umso hohler, je mehr sie verschleiert,
dass eben jene Globalisierung, die Wachstum, Entwicklung
und Wohlstand angeblich "weltweit" vorantreibt,
soziale Ungleichheiten, neue Ausbeutungsverhältnisse
und die Abhängigkeiten so genannter Entwicklungsländer
gerade verstärkt, ja hervorbringt. Und die stolzen Insignien
ihrer Existenz und Effizienz, die dieselbe Globalisierung
vor sich herträgt: die Fortschritte der Technowissenschaft,
der Ausbau der Kommunikationstechnologien, die weltumspannenden
Informationsnetze - sie geben, für sich gesehen, nur
ihrerseits einer unbestimmten Logik der Kapitalisierung
(der Güter, der Instrumente, der Bilder, der Information)
Ausdruck, deren gesellschaftlicher Wert umso zweifelhafter
ist, je mehr sich genau diese Bereiche heute mehr und
mehr von beispiellosen Agglomerationen
und Machtballungen bestimmt sehen, die sowohl die Verteilungsgerechtigkeit
wie auch die "Ausgewogenheit" der Information
untergraben.
Es
sind diese Widersprüche, die die gegenwärtige Globalisierung
als "schlechte Unendlichkeit" entlarven. Und
genau im Sinne dieser schlechten Unendlichkeit gilt,
um eine berühmte Formulierung Kants zu variieren: Wir
leben nicht in einem globalisierten
Zeitalter, wohl aber in einem Zeitalter der Globalisierung.
6.
"Was man 'mondialisation' nennt, kann es zur
Entstehung einer Welt führen, oder aber führt es zu
deren Gegenteil?",
fragt Jean-Luc Nancy am Beginn seines Buches. Sind nicht
die Artikulationen des globalisierungskritischen
Protests der manifeste politische Ausdruck dieser Frage,
der manifeste politische Ausdruck einer Beunruhigung,
die vielleicht darin ihren Grund hat, dass die Dynamik
der Globalisierung und das politische Handeln ihrer
EntscheidungsträgerInnen sich gerade
nicht im Horizont dieser Frage vollzieht? Was wären
aber demgegenüber die Perspektiven einer "Mundialisierung",
die tatsächlich vom Interesse an einer gemeinsamen Welt
geleitet wäre? Oder anders, auf den Protest bezogen:
Gibt es eine Welt des Antiglobalismus?
Zunächst
ist es notwendig, die Rede von einer "Welt"
genauer zu bestimmen. Ich folge drei allgemeinen Charakterisierungen
Jean-Luc Nancys:
a) Was wir "Welt" nennen, gehört nicht einer Ordnung der
Objektivität an: "Eine Welt ist niemals vor mir,
oder aber sie ist eine andere Welt als die meine. Aber
wenn sie absolut anders ist, dann weiß ich nicht
einmal, oder kaum, dass es eine Welt ist. (…) Sobald
mir eine Welt als Welt erscheint, teile ich schon etwas
davon."
Nancy bestimmt die Welt daher als Resonanzraum,
als Erscheinungsraum, der sich nicht vor
mir aufspannt, sondern in
dem ich vielmehr selbst erscheine, an
dem ich teilnehme und dessen Elemente in einer
bestimmten Tonalität aufeinander verweisen und sich
modalisieren.
b) In eben diesem Sinne ist eine Welt dadurch gekennzeichnet, dass sie bewohnt
wird: "Wohnen, das bedeutet notwendigerweise: eine
Welt bewohnen, das heißt, dort viel mehr zu haben als
seinen Aufenthalt: nämlich seinen Ort (lieu)
im starken Sinne des Begriffs, der es ermöglicht, dass
irgendetwas im eigentlichen Sinn stattfindet (ait
lieu)."
Eine Welt ist daher, so Nancy, "der
gemeinsame Ort eines Ensembles von Orten".
c) Die Welt - jedenfalls im post-christlichen Weltverständnis - ist ein
Sinnzusammenhang, der auf nichts, das heißt auch: auf
keinen Sinn außerhalb der Welt verweist: "(…) in
der Dimension einer Welt verweist der Sinn auf nichts
anderes als auf die Sinnmöglichkeit dieser Welt."
Dass der Sinn der Welt in dieser Weise radikal
immanent ist, bedeutet nicht nur, dass er sich auf
keinen letzten, gleichsam abschließenden Punkt beziehen
lässt, der eine feststellbare Sinngestalt der Welt verbürgen
würde, sondern auch, dass er sich nirgendwo und in
niemandem in
dieser Welt abschließt oder "erfüllt"; der
Sinn zirkuliert vielmehr zwischen jenen, die diese Welt
bewohnen und an ihr teilhaben. In diesem Zirkulieren ist
die Welt aber nicht nur Sinnmöglichkeit,
sondern auch Erfahrung,
und zwar "die Erfahrung, die sie von sich selbst
macht".
Ich
halte diese Bestimmungen aus mehreren Gründen für
bedeutsam: Erstens formulieren sie - in historischer Abgrenzung von jenem
christlichen Weltbegriff, der die Welt als
"Hienieden" auf einen außerweltlichen Sinn
bezogen hat - einen modernen
Begriff von "Welt"; zweitens
lassen sie diesen als politischen
Begriff fruchtbar werden, und zwar durch eine theoretische Abgrenzung von jenem philosophisch-wissenschaftlichen
Weltbegriff, der "Welt" als Inbegriff des
Objekthaften ansetzt; drittens
grenzen sie den Weltbegriff als
politischen Begriff von den suggestiven
Objektivierungsformen der Welt ab, denen im
"Weltanschaulichen" sowie in all den Ideen
einer "Weltordnung" zu begegnen ist, die auf
der Grundlage objektiver ökonomischer oder auch
sozialer Gesetzmäßigkeiten zu errichten sei; viertens
schließlich etablieren Nancys Bestimmungen einen
positiven Begriff von "Welt", der sich vor
allem auf Fragen der "Intersubjektivität",
der Gemeinschaft, der gesellschaftlichen Verhältnisse
bezieht, und der wiederum auf die Geschichte des
politischen Weltbegriffs zurückverweist.
7.
Es ist vor allem die politische Philosophie Kants, in
der dieser politische Weltbegriff Gestalt annimmt. In
Kants politischen Schriften bedeutet Welt nicht mehr nur
(wie in der "Kritik der reinen Vernunft") den
"Inbegriff aller Erscheinungen" bzw. die
"Totalität ihrer [objektiven] Synthesis",
sondern wird zur Dimension, in der sich Kants Überlegungen,
insbesondere die Weltbürgerlichkeit
betreffend, ansiedeln, zur Sphäre des allgemeinen
Interesses.
Dennoch scheint eine Lektüre Kants zunächst nicht sehr
weit zu führen, da dieser politische Weltbegriff kaum
eine ausdrückliche Bestimmung erfährt, sondern vor
allem durch den Verweis auf die "Menschheit"
als Gattung gekennzeichnet ist, auf die sich Kants
rechts- und geschichtsphilosophischen Argumentationen
beziehen. Der Gattungsbegriff der Menschheit scheint so
zwar "Welt" als Dimension
des Politischen zu behaupten, aber als eine
Dimension, die immer schon - naturhaft und zugleich
durch das dem Menschen als Freiheitswesen für Kant
gleichsam eingeborene "moralische Gesetz" - vorgegeben ist, wodurch gerade die hier zentrale Frage nach dem Werden
dieser Dimension verdunkelt wird.
Zudem
scheint Kants politische Philosophie in vielem auch
historisch überholt: Nicht nur, dass seine Vorstellung
einer weltbürgerlichen Verfassung als völkerrechtliche
Friedensordnung souveräner Staaten unzureichend wirkt,
wo es darum geht, politische Fragen und Konflikte zu
erörtern, die aus einem Souveränitätstransfer (etwa
im Zuge der europäischen Integration) oder aus globalisierungsbedingten
Souveränitätsverlusten entstehen; dieselbe Idee eines
auf ein Völkerrecht abgeblendeten Kosmopolitismus scheint
auch kaum geeignet, die Probleme der heutigen Flüchtlinge
und MigrantInnen zu lösen, die von einer solchen Rechtsidee
schlicht nicht erfasst sind und deren Schicksale das
politische Ungenügen der historischen Ideen (staats)bürgerlicher
Rechtsordnung, ja selbst der historischen Idee der Menschenrechte
drastisch vor Augen führen.
Dieses
Ungenügen könnte jedoch selbst in jener kantischen Geste
begründet sein, die "Welt" auf den - im Grunde
ahistorischen - Gattungsbegriff der Menschheit bezieht,
sie auf diese Weise als vorgegebene
Dimension des Politischen versteht und auf dieser Grundlage
eine "ewige" Rechtsordnung entwirft. Es sollte
nicht übersehen werden, dass die Geschichte universaler
Rechtsideen (nicht nur jener Kants, sondern auch jener
der Französischen Revolution, der Amerikanischen Revolution,
oder der Rechtsideen, die nach dem Zweiten Weltkrieg
formuliert oder neu aufgegriffen wurden) selbst auf
eine Welt im Werden verweist, insofern diese Rechtsideen
es erlaubt haben und erlauben, gegen
den "Universalismus" bestehender Rechtsordnungen
dort gewendet zu werden, wo dieser sich als Grundlage
von Ausschlüssen und Diskriminierungen erweist. Zu Recht
erinnert etwa Jacques Derrida daher an die unabgeschlossene
Bedeutung dieser Rechtsideen und fasst sie - in sanfter,
aber wesentlicher Umdeutung des Zusammenhangs zwischen
"Welt" und "Mensch" und nicht ohne
die Problematik der Völkerrechts zu markieren - als
für die gegenwärtigen Diskussionen unverzichtbare juridische
Performative:
"Die
Erneuerung und Neufassung der Erklärung der
'Menschenrechte' (1948) und die Einführung des
Rechtsbegriffs der 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit'
(1945) stecken heute den Horizont der mondialisation
und des Völkerrechts ab, das über sie zu wachen
berufen sein soll."
Dennoch
bleibt zu fragen, wie
Welt als politische Dimension überhaupt entstehen
kann, das heißt: als Dimension, die nur dadurch als
Dimension des Politischen fassbar wird, dass sie konkret eröffnet und
durchmessen wird. In der Philosophie Kants ist eine
Antwort auf diese Frage vor allem dort zu finden, wo er
die Möglichkeit der "Einhelligkeit der Politik mit
der Moral" untersucht;
sie weist in eine eindeutige Richtung: die Funktion und
Beschaffenheit der Öffentlichkeit.
8.
Die Frage einer Vereinbarkeit von Politik und Moral muss
sich für Kant deswegen stellen, weil er Moral und
Politik als völlig unterschiedliche Sphären ansetzt: Während
aus der Moral für Kant die Prinzipien des Rechtssystems
hervorgehen, ist die Politik bloß "ausübende
Rechtslehre"
nach den Prinzipien der Staatsklugheit. Letztere ist für
Kant ein Handeln nach Zwecken,
das im besten Falle dem Wohl des Gemeinwesens dient; die
Moral hingegen erfordert ein Handeln nach der Pflicht
des moralischen Vernunftgesetzes, und zwar unabhängig
von etwaigen Vorteilen bzw. von diesen oder jenen
Zwecksetzungen. Daraus ergibt sich jedoch die Möglichkeit
der "Misshelligkeit" zwischen Moral und
Politik, nämlich dann, wenn die Politik die Moral
missachtet und sie ihren jeweiligen Zwecken anzupassen
beginnt; die Politik habe vielmehr die "Prinzipien
der Staatsklugheit" so zu nehmen, "daß sie
mit der Moral zusammen bestehen können". Vernünftigerweise
kann ich mir daher, so Kant, "nun zwar einen moralischen
Politiker (…), aber nicht einen politischen
Moralisten denken, der sich eine Moral so schmiedet,
wie es der Vorteil des Staatsmanns sich zuträglich
findet".
Als
"bloße Idee
der Vernunft" sei es daher, um die Einhelligkeit
der Politik mit der Moral herzustellen, notwendig, "jeden
Gesetzgeber zu verbinden, daß er seine Gesetze so gebe,
als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volkes
haben entspringen können,
und jeden Untertan, sofern er Bürger sein will, so anzusehen,
als ob er zu einem solchen Willen mit zusammen gestimmet
habe".
Diese Formulierung lässt allerdings offen, wie
eine solche Verbindlichkeit für den Gesetzgeber geschaffen
werden könne, das heißt: wie die Vereinbarkeit der Politik
mit der Moral nicht nur als Vernunftidee formuliert
werden, sondern in die Wirklichkeit eines Rechtssystems Eingang finden kann.
Es
ist nun genau diese Rolle der wirklichen
Vermittlung von Politik und Moral, die das Prinzip
der Öffentlichkeit (Publizität) einnimmt, und zwar
in einer negativen und einer positiven Formulierung.
Erstere lautet: "Alle auf das Recht anderer Menschen
bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der
Publizität verträgt, sind unrecht."
Dieses Prinzip - als Prinzip des öffentlichen
Rechts - erklärt sich daraus, dass eine Maxime nicht
rechtmäßig sein kann,
"zu der ich mich nicht öffentlich
bekennen kann, ohne daß dadurch unausbleiblich der
Widerstand aller gegen meinen Vorsatz gereizt werde". Die positive Formulierung
des Publizitätsprinzips lautet: "Alle Maximen,
die der Publizität bedürfen
(um ihren Zweck nicht zu verfehlen), stimmen mit Recht
und Politik vereinigt zusammen." Maximen nämlich, die ihren
Zweck nur durch Öffentlichkeit erreichen können, stimmen
notwendigerweise nicht nur mit dem Recht, sondern auch
"dem allgemeinen Zweck des Publikums (der Glückseligkeit)"
überein; sie entsprechen also gleichermaßen Moral und Politik.
9.
Es ist gar nicht notwendig, die Kant’schen
Voraussetzungen (einer allgemeinen Moralität, davon
inspiriert einer möglichen Auflösung sozialer
Antagonismen durch ein allgemeines Rechtssystem bzw.
durch eine bei allen Zustimmung findende Politik) zu
teilen, um die Pointe seines
Begriffs der Öffentlichkeit aufzugreifen: dass nämlich
mit dem Begriff der Öffentlichkeit hier genau jenes
Prinzip bezeichnet ist, durch das sich die Handlungen
einer gesetzgebenden Gewalt mit der Sphäre
gesellschaftlicher Interessen und Reflexion vermitteln.
Nur aus diesem Grund ist es letztlich verstehbar, dass
Öffentlichkeit bei Kant nicht nur als Prinzip des öffentlichen
Rechts bestimmt wird, sondern auch, in seinem berühmtem
Aufklärungsaufsatz, als Prinzip der Aufklärung,
das heißt im Kontext der Philosophie Kants: als Prinzip
gesellschaftlicher und politischer Veränderung durch
die öffentliche Kritik der bestehenden Verhältnisse
(bei Kant beschränkt auf die Kritik, die jemand
"als Gelehrter", "als ob er ein Gelehrter
wäre", durch "Schriften" äußert). In
eben diesem Aufklärungsaufsatz fällt auch das Wort,
dass von der Vernunft "öffentlichen Gebrauch"
zu machen nichts anderes bedeute, als "zum
eigentlichen Publikum, nämlich der Welt"
zu sprechen. Die Welt erscheint hier zwar einmal mehr
als vorkonstituierte Sphäre, doch ist sie klar bezogen
auf ein soziales
Konstitutionsgeschehen: jenes nämlich der Aufklärung
als "Ausgang des Menschen aus seiner selbst
verschuldeten Unmündigkeit" - mithin als
Entstehungsprinzip einer Gesellschaft mündiger Bürger
(und Bürgerinnen
- eine Vorstellung, die Kant jedoch weitgehend unzugänglich
bleibt), dessen letzte Perspektive die Moralisierung von
Staat und Gesellschaft in weltbürgerlicher Absicht ist.
In
dem Maße nun, in dem die moralphilosophischen Prämissen
Kants zweifelhaft erscheinen, denen zufolge die Welt
den vorgegebenen Horizont der Intersubjektivität bzw.
einer Öffentlichkeit darstellt, deren einzige Aufgabe
die Einlösung der moralischen Vernunftprinzipien ist,
in dem Maße rückt das Problem der sozialen Konstitution
selbst ins Zentrum der Frage nach dem Zusammenhang von
Welt und Öffentlichkeit. Beide Begriffe müssen dementsprechend
reformuliert werden: Der schwache
Begriff von Welt,
der diese als bloßen Horizont
der Intersubjektivität bzw. der Sozietät vorstellt,
ist durch einen starken
Begriff zu ergänzen, der Welt als tatsächliche Dimension der gesellschaftlichen Verhältnisse, Handlungen und Erleidungen
versteht. Ein solcher starker Begriff von Welt wird
auch nicht mehr auf abstrakte Vorstellungen vom "Menschen"
oder der "Menschheit" als Gattung bezogen
werden können; der Mensch ist
seine Welt, er existiert nicht außerhalb einer politisch-konkreten
Welt, die in ständiger Konstitution begriffen ist. Nichts zeigt dies klarer,
als jene Politiken der humanitären Gesten, die im Einzelfall
helfen mögen, während sie im Übrigen damit beschäftigt
sind, das Elend zu reproduzieren.
Der
Begriff der Öffentlichkeit
wiederum bleibt davon nicht unberührt: Er bezeichnet
nun nicht mehr die Form der möglichen Einhelligkeit
von Politik und Moral, sondern, um einen Begriff von
Oskar Negt und Alexander Kluge aufzugreifen, die "Organisationsform
gesellschaftlicher Erfahrung",
das heißt in unserem Zusammenhang: die ihrerseits soziale
Konstitution von gesellschaftlicher Welterfahrung in
der Auseinandersetzung mit bestimmten Normierungszwängen
und Ausschlüssen. Damit aber ist dem formalen Begriff von Öffentlichkeit ein materiales Element hinzugefügt, aus dem sich nicht zuletzt die - auch
formale - Ausdifferenzierung von Öffentlichkeit in plurale
Öffentlichkeiten erklärt: das der konkreten gesellschaftlichen
Erfahrung(en), die sich in dieser Ausdifferenzierung
artikulieren. Dennoch stehen diese pluralen Öffentlichkeiten
- auch und gerade im Konflikt, im Antagonismus - nicht
in einem Verhältnis der reinen Äußerlichkeit zueinander;
sie sind Teil eines Konstitutionsgeschehens, dessen
gemeinsame
Dimension die Welt ist.
10.
Was heute Globalisierung genannt wird, scheint mit einer
Welt im hier ausgeführten Sinne wenig zu tun zu haben. Im
Gegenteil, "Globalisierung" ist heute gerade
auch der Name für eine Krise der Öffentlichkeit, und
zwar sowohl des öffentlichen Rechts wie auch der Öffentlichkeit
als Sphäre der Verhandlung gesellschaftlicher
Interessen und Erfahrungen. Es ist daher kein Zufall,
dass sich der globalisierungskritische Protest - als
Symptom und Markierung der Krise - genau dort entlädt,
wo er meint, die politische Vorenthaltung von Öffentlichkeit
in diesem doppelten Sinne am ehesten lokalisieren zu können.
Dieser
Protest aber wird, sofern es in ihm um die Entstehung
einer "anderen", einer "antiglobalistischen"
Welt geht, sich weder auf die Protestartikulation allein,
noch auch auf schematische Vorschläge zur Etablierung
einer alternativen Weltordnung beschränken dürfen. Eine
Weltöffentlichkeit, die diesen Namen verdient, wird nicht am wetteifernden
Eindringen in bestehende Öffentlichkeitsstrukturen zu
messen sein, sondern daran, wie sehr sie sich aus sozialen
Konstitutionsprozessen und gesellschaftlichen Erfahrungen
zu bestimmen und an diesen teilzunehmen vermag - wie
sehr sie in der Lage ist, Räume und Zeiten zu schaffen,
in denen die Artikulationen gesellschaftlicher Erfahrungen
nicht nur nebeneinander stattfinden, sondern in einen
Austausch treten und in wirklichen neuen Solidarisierungen
zusammenfinden.
Es
ist oft darauf hingewiesen worden, dass im Kant’schen
Verständnis von Öffentlichkeit jene Ausgrenzungsmechanismen
(zwischen öffentlich und privat, zwischen Männern und
Frauen, zwischen Eigentümern und Lohnarbeitern) schon
angelegt waren, die schließlich zu seiner historischen
Widerlegung, jedenfalls seiner historischen Entlarvung
als bürgerlichem (bourgeoisem)
Begriff geführt haben, dessen Anspruch auf Allgemeinheit
in Wahrheit partikularen Interessen noch dort dienstbar
ist, wo er sie nicht unmittelbar bedient. Heute geht
es erneut um eine Entlarvung der spezifischen Ausgrenzungsmechanismen,
die das öffentliche Recht und die öffentliche Sphäre
in ihrer gegenwärtigen Krise etablieren: Diese Entlarvung
kann nur auf der Grundlage der Erfahrungen der betroffenen
gesellschaftliche Gruppen geschehen; sie wird dieses
Mal insbesondere auch die Ausgrenzungsmechanismen des
staatsbürgerlichen Begriffs der Öffentlichkeit zu betreffen haben,
auf der Grundlage der Erfahrungen der Flüchtlinge und
MigrantInnen in einer Welt, die vergessen zu haben scheint,
dass das, was der Name "Globalisierung" bezeichnet,
nicht das einzige mögliche Prinzip ihrer Veränderung
ist.
Die Universal Embassy befindet sich im Gebäude der
aufgelassenen somalischen Botschaft in Brüssel.
Sie wurde am 12. Dezember 2001 (einen Tag vor dem
Beginn des EU-Gipfels von Laeken) von einer Gruppe
von Sans-Papiers ausgerufen, die ein Jahr zuvor
das Gebäude besetzt hatte. Die Deklaration, der
das Zitat entnommen ist, ist ihr Gründungsdokument
(vgl. www.universal-embassy.be).
|